Häufig gestellte Fragen / FAQ

Wie läuft so ein KRACHMACHTACH?

Immer anders und immer neu!

Grenzenlose Phantasie und Kreativität sollen Menschen zusammenbringen. Wir werden Sie gern über unsere weiteren Aktionen dazu informieren. Hier auf dieser Website.

Es gibt noch eine Menge zu tun. Und bei allem wünschenswerten Spektakel – der KRACH-MACH-TACH hat eine politische Dimension: Am 13. Dezember 2006 wurde von der UN-Vollversammlung beschlossen, dass die Vertragsstaaten völkerrechtlich verpflichtet sind, Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (Inklusion) zu ermöglichen.

Was ist eigentlich Inklusion?

Aus dem Inklusionsbüro Schleswig-Holstein:
"Es geht um die Gesellschaft und um die Menschen, die in ihr leben. Inklusion
bewirkt in der Gesellschaft eine Veränderung im Denken und Handeln. Niemand wird
ausgeschlossen. Es gibt keine Ausgrenzung. Menschen mit Behinderung werden von
Anfang wahrgenommen, anerkannt und selbstverständlich angenommen. Inklusion gilt
aber für alle Menschen."
Mehr dazu finden Sie auf: http://www.alle-inklusive.de

Von der europäischen Akademie für Inklusion in Neumünster:
"Inklusion bedeutet die uneingeschränkte, selbstverständliche Teilhabe aller
Menschen in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens, unabhängig von Alter,
sozialem Status, Krankheit, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder
Religion."
Mehr unter: http://www.inklusion-sh.eu

Wer kann mitmachen?

Jede und jeder – in Schulen, Clubs, Vereinen, Kirchen, Heimen und Werkstätten, Privatpersonen und Betriebe – aber: alle Krach-Mach-Geräte sollen in Gruppen von behinderten und nicht behinderten Menschen gemeinsam gebaut werden.

Was muss ich mitbringen?

Krachmacher!

Sie können selbstverständlich einfach so zum Staunen kommen und sind uns auch
als Zuseher, Zuhörer und Mitmacher willkommen. Sie können am Veranstaltungsort
Getränke und Speisen kaufen.

Wie baue ich Krachmacher?

Schauen Sie sich bei den Medien auf dieser Präsentation einmal um. Zum Beilpiel den Film "Impressionen"
oder auch die Reihe der Krachmachtach-News-Sendungen oder die Interviews, dann haben Sie schon mal Eindrücke von Krachmachern, die Sie zum Nachmachen oder Weiterentwickeln anregen können.

Wie komme ich dahin?

Am Besten Sie schließen sich einer aktiven Gruppe in Ihrer Region an oder
gründen eine! Gemeinsam macht es ja sowieso viel mehr Spaß und in der Gruppe
lässt sich eine Fahrt nach Kiel besser organisieren. Aber wenn Sie keiner Gruppe
angehören, können Sie bestimmt bei einer mitfahren. Dazu können Sie Kontakt zum
Veranstalter aufnehmen und wir versuchen, Ihnen eine Gruppe in Ihrer Region zu
nennen. Wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht mit öffentlichen
Verkehrsmitteln anreisen können, versucht der Veranstalter mit Ihnen einen
Fahrdienst in Ihrer Nähe zu finden.

Wie finde ich eine Gruppe?

Viele größere Einrichtungen der Behindertenhilfe beteiligen sich am
Krachmachtach. Von einigen weiß der Landesbeauftragte. Wenn Sie im Büro des
Landesbeauftragten anfragen, können Ihnen vielleicht Hinweise auf aktive Gruppen
in Ihrer Region gegeben werden. Sie können aber auch Ihren eigenen Verein, Ihre
Kirchengemeinde, Ihre Schule, freiwillige Feuerwehr, Sozialstation, usw.
ansprechen, ob die mit Ihnen gemeinsam den Krachmachtach besuchen wollen. Dann
versuchen die Veranstalter Ihnen dabei zu helfen, mit Ihrer Gruppe nicht
behinderter Menschen Kontakt zu Menschen mit Behinderung zu finden.

Wo ist das?

Die Veranstalter haben sich entschlossen, den kommenden Krachmachtach in
Kiel im Ratsdienergarten zu präsentieren. Im Rahmen der Kieler-Woche ist dort die Junge Bühne aufgebaut.

Wer sollte sich für den Krach-Mach-Tach anmelden?

Gruppen, die am Wettbewerb teilnehmen wollen, melden sich bitte beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung an. Telefonisch unter 0431/988-1620, per Mail lb@landtag.ltsh.de oder über das Kontaktformular auf dieser Internetseite.

Wo kann ich weitere Informationen einholen?

Unter der Telefonnummer 0431/988-1620 erreichen Sie den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung und sein Team, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Was ist erlaubt, was ist verboten?

Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt: Sie können als Musikgruppe kommen, dürfen als Krach-machende selbst konstruierte Geräte mitbringen, können scheppernde Wagen vor die Bühne ziehen oder auf Fässern trommeln ... Nicht erlaubt sind jedoch der Einsatz von Motoren, Feuerwerkskörpern oder elektrische Verstärkung. Und selbstverständlich dürfen keine Geräte konstruiert und mitgeführt werden, von denen eine besondere Gefährdung der Teilnehmer/innen ausgeht. Ob Ihre Erfindung aber quakt, scheppert, summt , brummt oder quietscht – das bleibt Ihnen überlassen.