Der Landtag
Der Landtag ist mehr als ein großes Gebäude an der Kieler Förde. Der Landtag ist nicht die Landesregierung, sondern die Gesamtheit aller gewählten Abgeordneten: Regierungsfraktionen (CDU, FDP) und Opposition (SPD, Grüne, Linke und SSW). In unserem höchsten Gesetz, der schleswig-holsteinischen Landesverfassung, sind die Aufgaben des Landtages festgelegt. Dort heißt es in Artikel 10: "Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die vollziehende Gewalt. Er behandelt öffentliche Angelegenheiten." Und dazu gehört natürlich auch das Thema Inklusion.
Im Landtag wird viel diskutiert, meist kontrovers, manchmal polemisch, vielleicht auch mal abgehoben. Aber es geht dabei immer um aktuelle Fragen zur Entwicklung unseres Landes. Und die Grundentscheidungen darüber werden im Landtag getroffen. Die Notwendigkeit und Richtigkeit der UN-Konvention steht übrigens nicht zur Diskussion - sie ist eine parteiübergreifende Leitlinie und eine Verpflichtung für die Politik. Deshalb engagiert sich auch der Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU) als Schirmherr des KRACH-MACH-TACHS.
