Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Portrait: Dr. Ulrich Hase
Portrait: Dr. Ulrich Hase

Dr. Ulrich Hase und sein Team sind im Land Schleswig-Holstein Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung. Sie beraten die Landesregierung und den Landtag. Und hier hat man sich auch seit 2009 mit der Frage beschäftigt, was man tun kann, um nicht als Randgruppe wahrgenommen zu werden. Es wurde eine „Kreativgruppe“ ins Leben gerufen, die sich seit 2009 kontinuierlich trifft. Das erste Ergebnis dieser Treffen: der KRACH-MACH-TACH 2010. Aber von dieser Gruppe darf man auch für die folgende Jahre einiges erwarten.

In Deutschland lebt jeder zehnte Mensch mit einer schweren Behinderung. Alle Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre besonderen Bedürfnisse ernst nimmt und entsprechend handelt. Seit 1994 ist Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes geändert worden, um den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Nachdruck zu verleihen. Ebenso wie im Bund werden in Schleswig-Holstein viele Bemühungen zum Ausgleich von Nachteilen, die sich aus Behinderungen ergeben, unternommen. Diese Anstrengungen schlagen sich zum Teil ebenfalls in Gesetzen und Verordnungen nieder (Landesbehindertengleichstellungsgesetz).

Aufgabe des Landesbeauftragten ist vorrangig die Beratung des Landtags und der Landesregierung bei Vorhaben, die Belange der Menschen mit Behinderung berühren, um so die Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft aktiv zu fördern und gleichwertige Lebensbedingungen anzustreben.

Der Landesbeauftragte arbeitet weisungsunabhängig, legt dem Landtag alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor und macht bei öffentlichen Veranstaltungen auf Anliegen der Menschen mit Behinderung aufmerksam. Broschüren und Presseveröffentlichungen dazu finden Sie auf der Internetseite www.landtag.ltsh.de/lb.

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