Der Krach-Mach-Tach
Veranstalter des KRACH-MACH-TACHS ist der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Weitere Veranstalter unterstützen den Landesbeauftragten: die Landesregierung Schleswig-Holstein, der Sozialverband Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. und die Kieler Nachrichten sind die Hauptunterstützer. Weitere finden Sie unter der Rubrik Veranstalter auf dieser Webseite.
Der KRACH-MACH-TACH wurde von einer Kreativ-Gruppe mit ganz verschiedenen Berufen und Beziehungen aus der Taufe gehoben und geht jetzt in die zweite Runde: Der 2. KRACH-MACH-TACH findet am 15. September 2012 statt und alle Interessierten sind herzlich eingeladen mitzumachen.
Die Idee: Lauter Vielfalt, laute Vielfalt!
Wir praktizieren Inklusion. Klingt kompliziert, wäre aber einfach, wenn es nicht diese Vorurteile gäbe. Denen wird der Marsch geblasen, getrommelt oder geklingelt – mit unseren Krach-Mach-Geräten. Fast alles ist möglich – nur Verbrennungsmotoren, Feuerwerkskörper oder elektrische Verstärkung sind nicht erlaubt. Beim ersten KRACH-MACH-TACH gab es tolle Vorführungen und Erfindungen zu bestaunen – und wenn 2012 auch das Wetter mitspielt, gibt es bestimmt noch mehr zu sehen und zu hören.
Die UN-Konvention
Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ sowie das dazugehörige Fakultativprotokoll wurde am 30. März 2007 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Das Ratifikationsgesetz wurde im Dezember 2008 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Am 24. Februar 2009 wurde die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. Zur innerstaatlichen Überwachung des Übereinkommens wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) als unabhängige Stelle nach Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens benannt. Das DIMR gibt unter anderem Empfehlungen und macht Vorschläge zur Durchführung des Übereinkommens und es berät die Bundesregierung, den Bundestag oder andere Organisationen zu Fragen, die das Übereinkommen betreffen.
Von einer Gleichstellung der Menschen mit Behinderung und der Verwirklichung der Inklusion sind wir noch weit entfernt. Das Ziel muss weiter verfolgt werden. Auch daran hat der Aktionstag am 19. September 2010 – der KRACH-MACH-TACH erinnert.
Weitere Informationen zum KRACH-MACH-TACH finden Sie unter Häufig gestellte Fragen
